Notariat der Kanzlei Hoof in Wolfsburg

Wann das Hinzuziehen eines Notares zwingend notwendig ist

Der Notar ist in der Bundesrepublik Deutschland als unabhängiger Träger eines öffentlichen Amtes für die Beurkundung von Willenserklärungen auf dem Gebiet der sogenannten vorsorgenden Rechtspflege tätig. Tatsächlich ist bei zahlreichen Rechtsgeschäften die Hinzuziehung eines Notars zwingend erforderlich.

So unterliegen zum Beispiel alle Verträge mit der Verpflichtung zum Erwerb oder zur Übertragung von Immobilien einer Beurkundungspflicht. Darunter fallen der Erwerb und die Übertragung von bebauten und unbebauten Grundstücken, von Wohnungseigentum oder Erbbaurechten. Auch die Belastung von Grundstücken, Wohnungseigentum und Erbbaurechten mit Rechten Dritter wie z.B. Grundschulden oder Hypotheken ist in der Regel beurkundungspflichtig.

Im Bereich des Familienrechts sind viele Regelungen in Eheverträgen und in Ehescheidungsfolgenvereinbarungen beurkundungsbedürftig, sei es zum Unterhalt, zum Güterecht oder zum Versorgungsausgleich. Zudem gibt es gute Gründe, die Beurkundung auch von Vorsorgevollmachten und Patientenverfügungen in Erwägung zu ziehen.

Auch in erbrechtlichen Fragen ist oftmals die Hinzuziehung eines Notars empfehlenswert, wenn nicht gar geboten. Erbscheinanträge und Testamente sind häufig Gegenstand notarieller Urkunden. Erbverträge sowie Erb- und Pflichtteilsverzichtsverträge unterliegen einer Beurkundungspflicht.

Schließlich unterliegen auch viele gesellschaftsrechtliche Vorgänge einer gesetzlichen Beurkundungspflicht. Der Notar nimmt Anmeldungen zum Handelsregister, Vereins- und Genossenschaftsregister vor.

In allen diesen Rechtsgebieten werden Sie von Notar Tim Hoof und seinem Team zuverlässig beraten.